Am 13. März 2025 fand die reguläre Sitzung des Rechtsausschusses der Deutsch-Russischen Außenhandelskammer statt. An der Sitzung nahmen Vertreter der juristischen und wirtschaftlichen Kreise Russlands und Deutschlands teil.
Am Gesetzentwurf Zur Änderung der Artikel 28 und 213-7 des Föderalen Gesetzes 28. Februar 2025 erhielt die Staatsduma den Nr. 853428-8 "'Über die Insolvenz (Konkurs)' (in Bezug auf die Aufnahme von Informationen in das Einheitliche Föderale Register für Informationen über den Konkurs)".
Am 12. Februar 2025 verabschiedete die Staatsduma in erster Lesung den Entwurf des Föderalen Gesetzes Nr. 724347-8 „Zur Änderung des Föderalen Gesetzes ‚Über Aktiengesellschaften‘ und des Artikels 32 des Föderalen Gesetzes „Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung“.
Auf der ordentlichen Sitzung der Bank von Russland wurde beschlossen, den Leitzins bei 21 % zu halten.
Rechtsstreitigkeiten über die Entleihung von Kunstwerken sind oft gewerblich bedingt und werden erst im Gerichtssaal beigelegt.
Am 31. Januar 2025 fand das Treffen der Präsidentin der russischen Zentralbank E.S. Nabiullina mit Unternehmen statt, die Mitglieder der Französisch-Russischen Handelskammer sind.
Für Einkünfte aus Kapitalanlagen, Einlagenzinsen, Immobilienverkäufen oder Dividenden aus gewerblicher Tätigkeit wird die persönliche Einkommensteuer ab Anfang 2025 wie folgt berechnet:
Am 16. Januar 2025 fand eine Sitzung des Rechtsausschusses der Russisch-Deutschen Außenhandelskammer statt. An der Sitzung nahmen Juristen und Vertreter der russischen und deutschen Geschäftswelt teil.
Geschäfte mit Kunstwerken sind eine der abgefeimten und gleichzeitig sehr verbreiteten Methoden der Geldwäsche.