Ab dem 1. Januar 2025 werden die staatlichen Gebühren für die Eintragung einer Reihe von Rechten und Immobiliengeschäften erhöht
Ab dem 1. Januar 2025 werden die staatlichen Gebühren für die Eintragung einer Reihe von Rechten und Immobiliengeschäften erhöht.
Für die Eintragung eines Mietvertrags oder eines Vertrags über die Abtretung von Ansprüchen aus einem solchen Vertrag in das Einheitliche Staatliche Register für Immobilien wird ein doppelt so hoher Betrag wie bisher zu zahlen sein.
Die staatlichen Gebühren für die Durchführung von rechtlich bedeutsamen Handlungen bei Unternehmen als Vermögenskomplexe werden erheblich steigen.
Für die staatliche Registrierung eines Pachtvertrags oder die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag muss eine natürliche Person eine staatliche Gebühr von 4.000 RUB und eine juristische Person eine staatliche Gebühr von 44.000 RUB entrichten. Zum Vergleich: Derzeit betragen diese Gebühren 2.000 RUB bzw. 22.000 RUB.
Gleichzeitig muss eine natürliche Person ab 2025 wie bisher für die staatliche Registrierung von Vereinbarungen über die Änderung oder Kündigung von Verträgen, die in das einheitliche staatliche Immobilienregister eingetragen werden, 700 RUB und eine juristische Person 2.000 RUB zahlen.
Die Gebühr für die Katastererfassung eines Unternehmens und die staatliche Eintragung von Rechten daran beträgt 0,2 % des Preises der Vermögenswerte (d.h. des Eigentums und der Rechte im Unternehmen), jedoch nicht mehr als 1 Million RUB. Der Preis wird zum Zeitpunkt der Beantragung der entsprechenden Maßnahmen bestimmt. Bei dem Übergang von Eigentumsrechten beträgt die Mindestgebühr 0,2 % des Geschäftspreises.
Derzeit beträgt die Gebühr 0,1 % des Vermögenswerts, jedoch nicht mehr als 60.000 RUB.
Die staatliche Gebühr für die Registrierung von Geschäften mit Immobilien (mit Ausnahme von Unternehmen) von Anteilsinvestmentfonds wird 44.000 RUB betragen. Das betrifft Objekte, deren Katasterwert nicht bestimmt wurde oder 22 Millionen RUB nicht übersteigt.
Übersteigt der Katasterwert zum Zeitpunkt der Beantragung der staatlichen Registrierung 22 Millionen RUB, so beträgt die Gebühr 0,2 % dieses Wertes, jedoch nicht mehr als 1 Million RUB. Bei einer Eigentumsübergang beträgt die staatliche Mindestgebühr 0,2 % des Geschäftspreises.
Für dieselben Handlungen mit Anteilsinvestmentfonds ist eine Gebühr in Höhe von 0,2 % des Wertes der Vermögenswerte, jedoch nicht mehr als 1 Million RUB, zu entrichten. Bei dem Übergang von Eigentumsrechten ist eine Gebühr in Höhe von mindestens 0,2 % des Geschäftspreises zu entrichten.
Derzeit beträgt die staatliche Gebühr 22.000 RUB, unabhängig vom Katasterwert und der Immobilienart.
Die Anwälte von Mosgo & Partners verfolgen alle Veränderungen aufmerksam, um
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