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13.11.2024
Am 01. Januar 2025 tritt das Gesetz über die Legalisation russischer und ausländischer offizieller Urkunden in Kraft
13.11.2024

Am 01. Januar 2025 tritt das Gesetz über die Legalisation russischer und ausländischer offizieller Urkunden in Kraft

Am 01. Januar 2025 tritt das Föderalgesetz Nr. 145-FZ vom 22.06.2024 „Über die Legalisation russischer und ausländischer offiziellen Urkunden und über die Beschaffung personenbezogener Urkunden“ (Gesetz Nr. 145-FZ) in Kraft.

   Das Gesetz Nr. 145-FZ konsolidiert und ergänzt unterschiedliche Vorschriften zur Legalisation offizieller Urkunden und zur Beschaffung personenbezogener Urkunden aus den bereits geltenden Normativakten (insbesondere Föderalgesetz Nr. 154-FZ vom 07.05.2010 „Konsulargesetz der Russischen Föderation“, Verwaltungsverfahrensordnung, genehmigt durch die Anordnung des Außenministeriums der Russischen Föderation vom 18.06.2012 Nr. 9470) sowie ersetzt die veralteten Vorschriften in diesem Bereich (insbesondere das Gesetz der UdSSR Nr. 2261-1 vom 24.06.1991 „Über die Ordnung der Ausfuhr, Übersendung aus der UdSSR ins Ausland und Beschaffung personenbezogener Urkunden sowjetischer und ausländischer Staatsbürger und Staatenloser“).

Das Gesetz Nr. 145-FZ betrifft die Personen, welche es vorhaben, russische Urkunden im Ausland oder ausländische Urkunden in Russland offiziell zu verwenden, wenn die Rede um die Staaten geht, welche keine völkerrechtlichen Übereinkommen mit der Russischen Föderation über die Aufhebung des Legalisationserfordernisses (das Haager Apostille-Übereinkommen vom 05.10.1961, zweiseitige völkerrechtliche Übereinkommen) abgeschlossen haben. 

Die Legalisation ist eine Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift und der Befugnisse der Person, die eine offizielle Urkunde unterschrieben hat, sowie der Authentizität des Stempels, mit dem die Urkunde versehen wurde. Die Funktion zur Legalisation von russischen Urkunden wird dem Außenministerium der Russischen Föderation und seinen territorialen Departementen auferlegt. Sie werden auch offizielle Urkunden, ausgestellt durch die ausländischen Konsulaten, legalisieren. Die Funktion zur Legalisation ausländischer offizieller Urkunden im Ausland muss durch die Beamte von Konsulaten wahrgenommen werden. Für diese Dienstleistung wird kein elektronisches Verfahren vorgesehen.

Das Gesetz Nr. 145-FZ legt auch das Verfahren für die Beschaffung personenbezogener Urkunden in Russland und im Ausland nieder. Diese Dienstleistung wird auf Antrag der russischen und ausländischen Staatsangehörigen sowie Staatenlosen erbracht. Das Außenministerium der Russischen Föderation, seine territorialen Departemente und Beamte von Konsulaten sind mit der Unterstützung während der Beschaffung einer Reihe von Urkunden (wie z.B. Personenstandsurkunden, Urkunden über die Ausbildung, Studium, Dienstalter und die Arbeitstätigkeit) beauftragt. Die Beschaffung im Russland im Rahmen des beschriebenen Verfahrens ist aber hinsichtlich der Personalausweise, Militärkarten und Arbeitsbücher nicht erlaubt. 

Darüber hinaus hebt das Gesetz Nr. 145-FZ die noch in Kraft bleibenden, jedoch moralisch bereits veralteten – Verbot der Ausfuhr und Übersendung aus Russland ins Ausland von Arbeitsbüchern, Militärkarten und Personalausweisen und Pflicht zur Abgabe dieser Urkunden bei den zuständigen Behörden vor der Auswanderung ins Ausland für einen ständigen Aufenthalt auf. 

Mosgo & Partners überwacht immer sorgfältig alle Gesetzesänderungen, um rechtzeitig Lösungen vorzuschlagen, die Interessen und Bedürfnisse unserer Mandanten gerecht sind.

Svetlana Makarova
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