Das Mosgo & Partners Team hat in einem langjährigen Rechtstreit über die Eintreibung von deutscher Firma von 1,9 Mio. Euro den endgültigen Sieg errungen
Das Mosgo & Partners Team hat im Rahmen eines seit 2017 dauernden Rechtstreits in Zusammenarbeit mit deutschen Rechtsanwälten die Zwangsvollstreckung eines Schiedsspruchs erwirkt, welcher eine deutsche Firma zur Einzahlung von 1,9 Millionen Euro zugunsten eines russischen Mandanten verpflichtet hat.
Der Schiedsspruch ist im Dezember 2020 in Hamburg ergangen. Der Beklagte hat wiederholt versucht, ihn mittels der Anfechtung in dem deutschen staatlichen Gericht zu annullieren oder seine Vollstreckung zu verhindern. Aber dank der ausgezeichneten Arbeit von Mosgo & Partners Team mit Unterstützung von Kollegen aus Deutschland waren alle seine Versuche vergeblich.
Dies war jedoch nicht die einzige Schwierigkeit.
Das deutsche Gericht hat den Beklagten bald für Bankrott erklärt, wodurch die Chancen der erfolgreichen Eintreibung des Gelds zweifelhaft geworden sind. Das Team von Mosgo & Partners hat es mit großen Schwierigkeiten geschafft, die Forderungen seines Mandanten in die Insolvenztabelle der deutschen Firma aufnehmen zu lassen.
Mit der Verschlechterung der internationalen politischen Situation ist zusätzlich ein Risiko eingetreten, dass die Überweisung zwecks der Quotenzahlung vom Bankkonto der Firma in Deutschland an eine russische Gesellschaft aufgrund der US- und EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation und Restriktionen für Zahlungssysteme blockiert sein kann. Das Team von Mosgo & Partners hat jedoch an die deutsche Bank ein unwiderlegbares Argument geliefert, dass die Gelder auf das Konto des Mandanten in Russland überwiesen werden sollten. Am 4. Dezember 2024 hat der Mandant von Mosgo & Partners sein Geld auf sein russisches Konto endlich erhalten.
Managing Partner von Mosgo & Partners Frau Svetlana Makarova bemerkt: „Wir sind stolz auf unseren Sieg, der eine brillante Vervollständigung unserer langjährigen Arbeit darstellt. Gemeinsam mit unseren deutschen Kollegen haben wir ein gutes Beispiel für die gesamte europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegeben und bewiesen, dass die Gerechtigkeit unabhängig von den internationalen politischen Meinungsverschiedenheiten wiederhergestellt werden muss“.
Herr Dr. Oleg Mosgo, der Gründer und langjährige Leiter von Mosgo & Partners, hat diesen Fall persönlich betreut.
Wir danken sehr unseren deutschen Kollegen für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihnen neue Erfolge!