Zwangsgeld in Russland: eine Möglichkeit vom Schuldner die Befolgung eines Urteils durch die Vornahme bestimmter Handlung zu erzwingen
Die Russische Gesetzgebung und Gerichtspraxis hat eine neue Methode entwickelt, den Schuldner zur Befolgung eines Urteils über die Vornahme einer bestimmten Handlung zu zwingen – ein gerichtliches Beugemittel, welches an den klagenden Gläubiger zu zahlen ist, von Wissenschaftlern auch Zwangsgeld (franz.: „astreinte“) genannt.
Was versteht man unter Zwangsgeld, in welchen Fällen kann es verlangt werden und was sind die tatsächlichen Summen, die die Gerichte geneigt sind, zu verhängen? Antworten auf diese Fragen können Sie unserem nachfolgenden Newsletter entnehmen.
1. Was ist Zwangsgeld?
Zwangsgeld (franz.: „astreinte“) hat seinen Ursprung in Frankreich und ist mittlerweile in vielen Staaten verbreitet (z.B. Italien, Portugal, Benelux-Staaten etc.). Seit 2014 findet man das Rechtsinstitut des Zwangsgeldes auch in der russischen Gerichtspraxis1 und seit 2015 in Art. 308.3 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation (ZGB RF). Der oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat einige Aspekte seiner Anwendung im Jahr 2016 näher präzisiert.2
Wenn ein Gericht eine Entscheidung über die Vornahme einer bestimmten Handlung erlässt, wie z.B. den Schuldner dazu verpflichtet, bestimmte Arbeiten entsprechend einem Vertrag zu erfüllen, oder einen Gegenstand dem Eigentümer zurückzugeben (im Gegensatz zu Zahlungsverpflichtungen), kann das Gericht auf Antrag der obsiegenden Partei – des Gläubigers – festsetzen, dass im Falle der Nichterfüllung der Entscheidung, die unterlegene Partei – der Schuldner – ein gerichtliches Beugemittel an den Gläubiger zu zahlen hat.
Zwangsgeld (in Russland – gerichtliches Beugemittel) ist von der unterlegenen Partei an den Gläubiger zu zahlen, sollte ersterer der Gerichtsentscheidung über die Vornahme einer bestimmten Handlung nicht nachkommen.
Das Gericht ist gesetzlich nicht dazu befugt, einen Antrag des Gläubigers auf Festsetzung von Zwangsgeld zurückzuweisen, jedoch steht die Höhe des Zwangsgelds im richterlichen Ermessen.
Zwangsgeld zu zahlen, befreit den Schuldner weder von seiner Verpflichtung die Gerichtsentscheidung zu erfüllen, noch von seiner Verantwortlichkeit für die Nichterfüllung dieser Verpflichtung – Zwangsgeld ist ein reines Beugemittel.
Formal betrachtet ist Zwangsgeld nicht mit den Schäden, die dem Gläubiger durch die Nichtbefolgung der Entscheidung über die Vornahme einer bestimmten Handlung entstehen, verbunden: Der Gläubiger muss nicht beweisen, dass ihm ein Schaden durch die Nichtbefolgung der Entscheidung entsteht, jedoch werden in der Praxis von den Klägern und den Gerichten tatsächliche und mögliche Schäden berücksichtigt.
2. Wann kann Zwangsgeld festgesetzt werden?
In der Praxis kann Zwangsgeld in Russland bei Zivilrechtsstreitigkeiten verhängt werden, jedoch nicht bei Streitigkeiten, in denen es um Akte staatlicher Behörden geht, oder in denen staatliche Behörden zu bestimmten Handlungen verpflichtet werden.
Nach unserer Statistik3 wird Zwangsgeld häufig in Fällen festgesetzt, in denen der Eigentümer eines Grundstücks den Beklagten auf Unterlassung der Beeinträchtigung seiner Eigentümerrechte (≈Hausfriedensbruch/Belästigung) verklagt oder in denen ein Aktionär die Unternehmensleitung auf Herausgabe der Geschäftsunterlagen verklagt. Es wird jedoch auch bei Klagen angewandt, in denen es um die Erfüllung bestimmter vertraglicher Verpflichtungen geht (Lieferung, Dienstleistungen). Sehr oft handelt es sich bei den Beklagten um Monopolisten, die kommunale Dienstleistungen, wie Strom, Gas, Wasser etc. anbieten: Der Kläger fordert, dass der Energielieferant (z.B. Stromanbieter) ihn an das Netz anschließt etc.
Zwangsgeld wird meistens bei Zivilrechtsstreitigkeiten festgesetzt, in denen es um Grundstücksbeeinträchtigungen, die Herausgabe von Geschäftsunterlagen sowie um den Anschluss an Versorgungsnetze geht.
Zwangsgeld kann nicht bei Gerichtsentscheidungen über Zahlungsansprüche verhängt werden. Dies ist der Fall, wenn der Kläger die Erfüllung vertraglicher Zahlungsansprüche verlangt, Schadensersatzansprüche oder ähnliches.
Zwangsgeld kann bereits in der Hauptsacheentscheidung festgesetzt werden (wenn der Kläger dies während des Prozesses beantragt): Es wird erst berechnet nach Inkrafttreten der Entscheidung und nach Ablauf des Zeitraums, der von dem Gericht für die Befolgung der Entscheidung vorgesehen ist. Alternativ kann es auch nach der Nichtbefolgung der Entscheidung festgesetzt werden – in diesem Fall stellt der Kläger einen separaten Antrag bei Gericht und das Gericht bestimmt den Tag der mündlichen Verhandlung, an dem die Festsetzung des Zwangsgeldes mit Beteiligung der Parteien verhandelt wird.
Seit Mitte 2015 kann Zwangsgeld nicht nur in der staatlichen Wirtschaftsgerichtsbarkeit, sondern auch in der allgemeinen Gerichtsbarkeit festgesetzt werden.
3. Die Höhe des Zwangsgeldes
Mehrere Mechanismen werden von den Klägern verwendet, um das Zwangsgeld zu berechnen – alle sind von den Gerichten bestätigt worden:
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Fester Betrag: Dieser wird üblicherweise für den vergangenen Zeitraum, in welchem die Entscheidung nicht befolgt wurde, festgesetzt. Momentan beträgt die maximale Summe, die verhängt wurde 5 Mio. RUB (ca. 80 000 EUR).
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Periodischer Betrag: Dieser kann sowohl für vergangene als auch zukünftige Nichtbefolgung von Entscheidungen verhängt werden. Beispielsweise 100 000 RUB pro Woche.
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Ansteigender Betrag: Bei ansteigenden Beträgen handelt es sich um solche, die sich täglich/wöchentlich/etc. erhöhen. Wie der periodische Betrag kann dieser auch für die Vergangenheit und Zukunft verhängt werden. Die größte bisher festgesetzte Summe betrug 1 Mio. RUB für die erste Woche, 1,5 Mio. RUB für die zweite Woche usw. für die vergangene Nichtbefolgung, bei gleichzeitiger Festsetzung von wöchentlich um 100 000 RUB steigendem Zwangsgeld für die künftige Nichtbefolgung, beginnend bei 100 000 RUB. Dieses Zwangsgeld wurde von allen Gerichtsinstanzen bestätigt.
Der Beklagte kann um eine Reduzierung des Betrages des Zwangsgeldes, das vom Kläger beantragt wurde, bitten.
Der Sinn und Zweck des Zwangsgeldes wurde deutlich vom obersten Gerichtshof der Russischen Föderation definiert: Die Verhängung von Zwangsgeld soll dazu führen, dass die Befolgung des Urteils für den Schuldner günstiger ist als dessen Nichtbefolgung.
Der Sinn und Zweck von Zwangsgeld ist es, für den Schuldner die Befolgung der Entscheidung günstiger zu machen als dessen Nichtbefolgung.
Ca. 80% von denjenigen, die (in der staatlichen Wirtschaftsgerichtsbarkeit) Zwangsgeld beantragt haben, sind damit zufrieden. 23% sind absolut und 57% teilweise zufrieden. Die festgesetzte Höhe des Zwangsgelds beträgt ca. 34% der Höhe des ursprünglich beantragten Zwangsgeldes.
1Plenaranordnung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 04.04.2014 No. 22 “ Über bestimmte Aspekte der Erteilung von Entschädigungsansprüchen an den Kläger für die Nichtbefolgung von Gerichtsentscheidungen” (aufgehoben).
2Plenaranordnung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 24.03.2016 No. 7 „Über die gerichtliche Anwendung bestimmter Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation über die Verantwortlichkeit für die Nichterfüllung von Pflichten“ (s. 28-36).
3Alle nachfolgenden Statistiken basieren auf unseren Recherchen vom 01.02.2017.
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