Was ausländische Arbeitnehmer wissen müssen: Migrationsregistrierung, StIdNr, Änderung der Passdaten und weiteres
In diesem Newsletter weisen wir noch einmal darauf hin, welche grundlegenden Handlungen ausländische Arbeitnehmer nach dem Erhalt der Arbeitserlaubnis in Russland und der Einreise erledigen müssen.
1. MIGRATIONSKARTE
Ausländische Staatsbürger müssen bei der Einreise nach Russland die Migrationskarte (wird am Flughafen oder einer anderen Grenzübergangsstelle ausgehändigt) ausfüllen, auf welcher der Beamte des Grenzdienstes ein Vermerk über die Einreise einträgt. Ausländische Staatsbürger sind verpflichtet die Migrationskarte mit dem Verweis über die Einreise während der ganzen Zeit des Aufenthalts auf dem Territorium der Russischen Föderation aufzubewahren und sie beim Verlassen des Landes bei der Grenzkontrolle abzugeben (Art. 30 Punkt 3 Föderalgesetz Nr. 115-FZ vom 25.07.2002).
2. BENACHRICHTIGUNG ÜBER DIE ANKUNFT
Nach der Einreise nach Russland sind ausländische Arbeitsnehmer verpflichtet sich beim Migrationsdienst zu registrieren, d.h. dem Föderalen Migrationsdienst (FMD) die Ankunft in Russland und den Wohnort mitzuteilen. Meistens kümmert sich die annehmende Partei um die Registrierung – Arbeitgeber oder Hotel, bei bzw. in welchem sich der Arbeitnehmer aufhält. Falls der Arbeitnehmer das Recht auf Eigentum an Wohnraum in Russland besitzt, kann er diesen als seinen Wohnort erklären und sich selbständig registrieren.
Das Gesetz legt die folgenden Fristen für die Registrierung fest:
- Grundsatz: nicht später als 7 Arbeitstage nach dem Tag der Einreise, sofern die Zeit des Aufenthalts in Russland 7 Arbeitstage übersteigt;
- Im Falle des Aufenthalts in einem Hotel: innerhalb eines Arbeitstages nach dem Tag der Ankunft;
- Hochqualifizierte Spezialisten müssen sich innerhalb von 7 Arbeitstagen nach dem Ablauf von 90 Tagen nach der Einreise registrieren.
3. BESCHEINIGUNG DER StIdNr
Die StIdNr (Stueridentifikationsnummer) wird dem ausländischen Arbeitnehmern in den folgenden Fällen automatisch verliehen (Punkt 1 der Anordnung des Finanzministeriums Nr. 129n vom 21.10.2010):
- Der Arbeitnehmer hat sich beim Migrationsdient registriert;
- Der Arbeitnehmer ist Eigentümer von unbeweglichen Vermögen oder einem Fahrzeug, das sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befindet (registriert);
- Dem Arbeitnehmer wurde ein Erbschein über unbewegliches Vermögen oder ein Fahrzeug in der Russischen Föderation erteilt.
Das Original der Bescheinigung der StIdNr erhält man durch Anfrage bei der für seinen Wohnort zuständigen Steuerbehörde unter Einreichung der folgenden Unterlagen: 1) Antrag, 2) Pass, 3) abtrennbarer Teil des Formulars zur Benachrichtigung über die Ankunft mit einem Vermerk des FMD. Die Steuerbehörde ist verpflichtet die Bescheinigung der StIdNr innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Einreichung der Dokumente auszugeben.
4. ÄNDERUNG DER PASSDATEN
Falls der ausländische Arbeitnehmer seinen Namen, Vatersnamen oder Nachnamen oder sich bei ihm sonstige Passdaten geändert haben, ist er verpflichtet die Abteilung des FMD, die ihm die Arbeitserlaubnis ausgestellt hat, über diese Änderungen innerhalb von sieben Arbeitstagen ab einem der folgenden Zeitpunkte zu benachrichtigen:
- erste Einreise auf das Territorium der Russischen Föderation nach der entsprechenden Änderung, sofern eine Änderung außerhalb Russlands stattgefunden hat oder
- ab dem Zeitpunkt der entsprechenden Änderung, sofern die Änderung auf dem Territorium der Russischen Föderation vorgenommen wurde.
5. BESCHRÄNKUNGEN DES GELTUNGSBEREICHS DER ARBEITSERLAUBNIS UND DER AUSGEÜBTEN ARBEITSTÄTIGKEIT
Ausländische Arbeitsnehmer sind nur berechtigt die Arbeitstätigkeit auf dem Territorium des Subjekts der Russischen Föderation auszuführen, welches auf der Arbeitserlaubnis angegeben ist. Für einige Berufe und Positionen gibt es Ausnahmen.
Die Generaldirektoren sind berechtigt Geschäftsreise auf ein Territorium einer anderen Region für eine Dauer von nicht mehr als 10 Kalendertagen innerhalb der Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis zu unternehmen (Anordnung des Ministeriums für Gesundheitswesen und soziale Entwicklung der Russischen Föderation Nr. 564n vom 28.07.2010). Für hochqualifizierte Spezialisten liegt die maximal zulässige Dauer von Dienstreisen höher: 30 Kalendertage jährlich innerhalb der Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis.
Ausländische Arbeitnehmer sind nicht berechtigt auf einer Position zu arbeiten, welche nicht auf der Arbeitserlaubnis aufgeführt ist. Falls eine Änderung der Position geplant wird, ist es notwendig die Arbeitserlaubnis dementsprechend anzupassen.
6. VERPFLICHTUNGEN DES ARBEITGEBERS
Verpflichtungen im Bereich der Migration obliegen nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch ihren Arbeitgebern. So ist der Arbeitgeber verpflichtet dem FMD die folgenden Angaben mitzuteilen:
- über den Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem ausländischen Arbeitnehmer innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Datum der Erteilung der Arbeitserlaubnis;
- über die Auflösung der Arbeitsvertrages innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Datum der Auflösung.
7. RISIKEN
Wir raten ausdrücklich dazu die festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen. Andernfalls können der Arbeitnehmer und -geber administrativ zur Verantwortung gezogen werden, inklusive Geldstrafen (in einer Höhe von bis zu einer Millionen Rubel) und der Arbeitnehmer kann aus der Russischen Föderation ausgewiesen werden. Ferner ist es sehr wahrscheinlich, dass es zukünftig zu einer erheblichen Einschränkung der Möglichkeit ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, kommt.