Ab dem 1. Januar 2025 gilt neue progressive Besteuerung des persönlichen Einkommens
Für Einkommen bis zu 2,4 Millionen RUB pro Jahr bleibt der Einkommensteuersatz bei 13 %.
Für Einkünfte, die diesen Betrag übersteigen, gelten ab Jahresbeginn höhere Sätze:
· 15% – auf den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der 2,4 Millionen RUB übersteigt, aber 5 Millionen RUR nicht überschreitet;
· 18% – auf den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der 5 Millionen RUB übersteigt, aber 20 Millionen RUR nicht überschreitet;
· 20% – auf den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der 20 Millionen RUB übersteigt, aber 5- Millionen RUR nicht überschreitet;
· 22% – auf den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der 50 Millionen RUB übersteigt.
Für Einkünfte aus Kapitalanlagen, Einlagenzinsen, Immobilienverkäufen oder Dividenden aus gewerblicher Tätigkeit wird die persönliche Einkommensteuer ab Anfang 2025 wie folgt berechnet:
· 13% für Einkommen bis zu 2,4 Millionen RUB;
· 15% für Einkommen, der 2,4 Millionen RUB übersteigt.
Das Besteuerungsverfahren für die Berechnung der Einkommensteuer auf Zinszuschläge zu den Löhnen für die Dienstzeit im hohen Norden und in den gleichgestellten Gebieten sowie auf bestimmte Arten von Einkommen aus spezieller Militäroperation hat sich nicht geändert: 13% für Beträge bis zu 5 Millionen RUB pro Jahr und 15% für Beträge über 5 Millionen RUB.
Einkommen, für die unterschiedliche Steuersätze gelten, werden nicht zusammengerechnet.
Die Anwälte von Mosgo & Partners verfolgen alle Veränderungen aufmerksam, um Lösungen anzubieten, die den Interessen und Bedürfnissen unserer Mandanten entsprechen.