Aktuelles
19.10.2017
Deutsch-russische Erbschaftsangelegenheiten – Theorie und Praxis
Deutsch-russische Erbschaftsangelegenheiten – Theorie und Praxis
19.10.2017

Deutsch-russische Erbschaftsangelegenheiten – Theorie und Praxis

Partner der Rechtskanzlei Mosgo & Partner, Dr. Oleg Mosgo, LL.M hat am 19.10.2017 an der Sitzung des Rechtskomitees der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) mit dem Vortrag zum Thema der deutsch-russischen Erbschaftsangelegenheiten aufgetreten.

In dem Vortrag sowie in der anschließend erfolgten Diskussion wurden die Probleme erörtert, welche für die in Russland ständig ansässigen deutschen Staatsangehörigen von besonderem Interesse sind: Anwendbarkeit des russischen Erbrechts, Testierfähigkeit in Russland, Rechtskraft und –folgen des in Deutschland errichteten Testaments, gesetzliche Erbfolge in Russland, Praktikabilität der für Deutschland üblichen Institute des Erbrechts –gemeinschaftliches Testaments der Ehegatten, Testamentsstiftung, Testamentsvertrags.

Die Präsentation zu diesem Thema kann in der anliegenden Datei gefunden werden.

Alle Newsletter von Mosgo & Partner und Updates sind auf unserer Webseite und in LinkedIn verfügbar.

Dieser Newsletter ist keine anwaltliche Rechtsberatung; er ist ausschließlich für informationelle und Bildungszwecke vorgesehen. „Mosgo & Partner“ übernimmt keine Haftung für Folgen der Verwendung der in diesem Newsletter enthaltenen Informationen ohne spezielle professionelle Beratung.

© Mosgo & Partner. Moskau, 2017.

Materialien zum Artikel
pdf AHK_Erbrecht 19.10.2017 499Kb
Zuruck zur Liste