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16.12.2019
Neue Bußgelder bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften
16.12.2019

Neue Bußgelder bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften

Am 2. Dezember 2019 ist das Föderale Gesetz Nr. 405-FZ "Über die Einführung von Änderungen an einzelnen Gesetzen der Russischen Föderation" (im Folgenden "Gesetz") in Kraft getreten. Das Gesetz ändert das russische Gesetzbuch über die Ordnungswidrigkeiten und führt Bußgelder für Verstöße gegen die Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten ein. Der verwaltungsrechtlichen Haftung unterliegen insbesondere Operatoren personenbezogener Daten bei Nichteinhaltung der sog. "Lokalisierung personenbezogener Daten".

1. Neue Bußgelder in Ziffern

Das Gesetz sieht für den Erstverstoß gegen die Pflicht zur Lokalisierung personenbezogener Daten in der Russischen Föderation folgende Bußgelder vor:

Gegen das Unternehmen wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 250.000 EUR verhängt, wenn es wiederholt einen Verstoß gegen die Vorschriften zur Lokalisierung personenbezogener Daten begeht.

  • Für juristische Personen – von 6.000.000 RUB (85.000 EUR) bis zu 18.000.000 RUB (250.000 EUR);

  • Für Führungskräfte – von 500.000 RUB (7.000 EUR) bis zu 800.000 RUB (11.400 EUR);

  • Für Privatpersonen – von 50.000 RUB (700 EUR) bis zu 100.000 RUB (1.400 EUR).

Außerdem sieht das Gesetz höhere Geldstrafen für Verstöße gegen personenbezogene Daten durch Betreiber von Suchmaschinen, Telekommunikationssystemen und Multimediadiensten vor.

2. Die obligatorische Lokalisierung personenbezogener Daten

Seit 2015 sind alle Operatoren personenbezogener Daten verpflichtet, personenbezogene Daten russischer Staatsbürger in Datenbanken zu speichern, die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden. Die Durchführung der so genannten "Lokalisierung" wurde von den Aufsichtsbehörden im Rahmen von Inspektionen kontrolliert. Vor 2019 enthielt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten keine Bußgelder für Verstöße gegen die Lokalisierungsregel. Die Behörden haben jedoch die Befugnis, rechtliche Schritte zur Sperrung von Websites einzuleiten, die nicht mit den Vorschriften der obligatorischen Lokalisierung im Einklang waren. Der bekannteste Fall war ein Gerichtsverfahren gegen das soziale Netzwerk LinkedIn

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