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20.02.2020
DSGVO und das russische Datenschutzgesetz
DSGVO und das russische Datenschutzgesetz
20.02.2020

DSGVO und das russische Datenschutzgesetz

Die Rechtsanwältin Olga Nasonova hat an der Sitzung des Komitees für Rechtsfragen der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) mit dem Vortrag zum Thema "Das Verhältnis zwischen DSGVO und dem russischen Datenschutzgesetz“ aufgetreten.

DSGVO - die Datenschutz-Grundverordnung der EU (Verordnung (EU) 2016/679) - trat am 25.05.2018 in Kraft und hat eine unmittelbare Anwendung, wobei sie nicht nur in der EU, sondern auch außerhalb des EU-Raums angewendet wird, wenn sie die Rechte und Interessen der EU-Bürger beeinträchtigen kann, beispielsweise wenn sich die Webseite an das EU-Publikum richtet (z. B. ein russischer Internetladen hat eine separate Version in einer anderen Sprache (Sprachen) für EU-Bürger und verkauft Ihnen waren. In einer solchen Situation gilt die DSGVO für ihn. Dabei kann es zu Kollisionen zwischen dem Russischen Gesetz (das föderale Gesetz "Über personenbezogene Daten" von 27.07.2006 Nr. 152-ФЗ) und der DSGVO führen. Lesen Sie mehr über solche Diskrepanzen und das Verhältnis zwischen beiden Normrechtsakten in der anliegenden Datei.

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