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15.05.2023
Anwälte von Mosgo & Partner vollziehen Zwangsbeitreibung der Forderung zugunsten eines deutschen Staatsbürgers
15.05.2023

Anwälte von Mosgo & Partner vollziehen Zwangsbeitreibung der Forderung zugunsten eines deutschen Staatsbürgers

Das Team von Mosgo & Partner hat im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung die Rückzahlung von Beträgen in Millionenhöhe zugunsten eines ausländischen Mandanten erreicht.

Der Mandant, ein deutscher Staatsbürger, hatte einen Anteil am Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung an einen russischen Partner verkauft. In Erfüllung des Vertrages wurde der Anteil des Verkäufers veräußert und auf den Käufer übertragen. Seit dem Vertragsabschluss ist der Käufer jedoch wiederholt seiner Verpflichtung zur regelmäßigen vierteljährlichen Zahlung des Anteils nicht nachgekommen. Der Verkäufer wandte sich mit vorgerichtlichen Forderungen an den Käufer mit der Bitte um eine außergerichtliche Einigung in dieser Angelegenheit. Da der Verkäufer keine substanzielle Antwort erhielt, wandte er sich an das Gericht. Während des Gerichtsverfahrens einigten sich die Parteien auf einen Kompromiss, und eine Vergleichsvereinbarung wurde erzielt. Dennoch erfüllte der Käufer die Bedingungen der Vergleichsvereinbarung nicht freiwillig, und es kam zu erheblichen Zahlungsverzögerungen. Das Team von Mosgo & Partner unterstützte den Kunden rechtlich bei der Vollstreckung der Forderung.

Anton Sсhamatonow, Leiter der Praxis für Streitbeilegung bei Mosgo & Partner, kommentierte: "Wir freuen uns, dass das russische Rechtssystem nicht nur die Möglichkeit fairer Gerichtsentscheidungen, sondern auch deren Vollstreckung zugunsten ausländischer Staatsangehöriger demonstriert. Dies ist ein großer Sieg nicht nur für den Mandanten und unser Team als Anwälte, sondern auch für russische Rechtsinstitutionen".

Der Streit wurde von Konstantin Sacharenko und Anton Schamatonow begleitet.

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© Mosgo & Partner. Moskau, 2023



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