Aktuelles
16.06.2023
Gericht gibt Mandanten von Mosgo & Partner im Streit über Darlehensverträge wiederholt Recht
16.06.2023

Gericht gibt Mandanten von Mosgo & Partner im Streit über Darlehensverträge wiederholt Recht

Die Anwälte von Mosgo & Partner haben ein Gerichtsverfahren zur Beitreibung einer millionenschweren Forderung von zwei russischen Staatsbürgern zugunsten einer ausländischen Person gewonnen. Am 24. November 2022 erließ das Gericht gegen den Widerstand der Beklagten und deren Versuche, das Verfahren zu verzögern, ein Urteil in Abwesenheit (wir haben bereits darüber berichtet). Die Beklagten machten von der Möglichkeit einer vereinfachten Aufhebung des Abwesenheitsurteils Gebrauch, aber am 16. Juni 2023 stellte sich das Gericht erneut auf die Seite unseres Mandanten und entschied zu seinen Gunsten.

Anton Sсhamatonow, Leiter der Praxis für Streitbeilegung bei Mosgo & Partner, kommentierte: "Abgesehen davon, dass diese Entscheidung, wie wir bereits erwähnt haben, die Bereitschaft russischer Gerichte zeigt, auch in einer schwierigen außenpolitischen Situation faire, auf dem Gesetz basierende Urteile zu fällen, ist es bemerkenswert, dass das Gericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit in seiner Entscheidung eine kaskadierende Argumentation verwendet hat: Es stellte fest, dass die Geldbeträge auf der Grundlage des Darlehensvertrags rückzahlungspflichtig sind; aber selbst wenn man davon ausgeht, dass kein Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, sind sie nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung zurückzufordern, da der Kläger nicht die Absicht hatte, die Beklagten zu beschenken".

Der Streit wurde von Konstantin Sacharenko und Anton Schamatonow begleitet.

Alle Newsletter von Mosgo & Partner und Updates sind auf unserer Webseite und in LinkedIn verfügbar.

Dieser Newsletter ist keine anwaltliche Rechtsberatung; er ist ausschließlich für informationelle und Bildungszwecke vorgesehen. „Mosgo & Partner“ übernimmt keine Haftung für Folgen der Verwendung der in diesem Newsletter enthaltenen Informationen ohne spezielle professionelle Beratung.

© Mosgo & Partner. Moskau, 2023.



Zuruck zur Liste