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16.06.2023
Anwälte von Mosgo & Partner sichern Erstattung von Rechtskosten
16.06.2023

Anwälte von Mosgo & Partner sichern Erstattung von Rechtskosten

Das Team von Mosgo & Partner hat nicht nur die Interessen des Mandanten, eines großen Unternehmens im Bereich der Verpackungsherstellung, erfolgreich verteidigt, sondern auch die Kosten für die Rechtsvertretung von seinem Prozessgegner zurückerhalten.

Der Mandant wurde vor einem Wirtschaftsgericht verklagt. Gegenstand des Rechtsstreits war der Nachweis des Schadens, den die klagende Partei (ein Spediteur) dem Mandanten aufgrund der Beschädigung seiner Waren während des von der klagenden Partei organisierten internationalen Straßentransports zugefügt hatte. Die Schäden wurden von dem Mandanten mit einer bestehenden Forderung auf Bezahlung der Speditionsleistungen des Klägers im internationalen Straßentransport verrechnet. Der Kläger bestritt das Vorliegen der Schäden des Mandanten und die Aufrechnung und forderte die Rückzahlung der aufgerechneten Forderung für die Bezahlung seiner Dienstleistungen.

Der Streit unterlag der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen vom 19.05.1956 (CMR-Vertrag) sowie den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation und dem Föderalen Gesetz Nr. 87-FZ "Über die Speditionstätigkeit" vom 30.06.2003.

Der Streit wurde in drei Instanzen behandelt: in erster Instanz (Moskauer Staatliches Wirtschaftsgericht), in der Berufungsinstanz (Neuntes Staatliches Wirtschaftsberufungsgericht) und in der Kassationsinstanz (Staatliches Wirtschaftsgericht des Moskauer Gebiets). In der ersten Instanz organisierten die Anwälte von Mosgo & Partner auch ein Sachverständigengutachten, um die Existenz der Verluste des Mandanten zu bestätigen.

Trotz der bestehenden Praxis in den staatlichen Wirtschaftsgerichten der Russischen Föderation gelang es dem Anwaltsteam von Mosgo & Partner, die Interessen des Mandanten zu verteidigen und von der unterlegenen Partei den Betrag der Gerichtskosten zurückzuerhalten, der drei- bis sechsmal höher als der übliche Betrag einer solchen Entschädigung ist.

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Dieser Newsletter ist keine anwaltliche Rechtsberatung; er ist ausschließlich für informationelle und Bildungszwecke vorgesehen. „Mosgo & Partner“ übernimmt keine Haftung für Folgen der Verwendung der in diesem Newsletter enthaltenen Informationen ohne spezielle professionelle Beratung.

© Mosgo & Partner. Moskau, 2023



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