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21.03.2023
Mosgo & Partner-Team erwirkt Rückforderung einer ungerechtfertigten Bereicherung
21.03.2023

Mosgo & Partner-Team erwirkt Rückforderung einer ungerechtfertigten Bereicherung

Ein Berufungsgericht hat einem Mandanten von Mosgo & Partner in einem Rechtsstreit über die Rückforderung einer ungerechtfertigten Bereicherung in Millionenhöhe von einer Gegenpartei Recht gegeben.

Das Neunte Staatliche Wirtschaftsberufungsgericht bestätigte die Entscheidung des Moskauer Staatlichen Wirtschaftsgerichts im Streit zwischen unserem Mandanten, einem großen französischen Unternehmen, und seiner russischen Gegenpartei (einem Versicherungsmakler) über die Rückforderung einer ungerechtfertigten Bereicherung aufgrund der unrechtmäßigen Einbehaltung von millionenschweren Rückversicherungsprämien, die an den Rückversicherer hätten überwiesen werden müssen.

Anton Sсhamatonow, Leiter der Praxis für Streitbeilegung bei Mosgo & Partner, kommentierte: "Wirtschaftsgerichtsfälle mit Auslandsbezug sind eine besondere Kategorie von Streitigkeiten, die besondere Fähigkeiten und Ausbildung erfordern. Wir freuen uns über einen weiteren Sieg vor den staatlichen Wirtschaftsgerichten und einen Erfolg für unseren Mandanten, der mit unserer Hilfe bereits früher eine beträchtliche Summe von einem skrupellosen Beklagten in einem Vollstreckungsverfahren erhalten hat".

Der Streit wurde von Konstantin Sacharenko und Anton Schamatonow begleitet.

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© Mosgo & Partner. Moskau, 2023



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