Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile in Russland
Partner der Rechtskanzlei Mosgo & Partner, Dr. Oleg Mosgo, LL.M, hat am 25. April 2018 an der Sitzung des Komitees für Rechtsfragen der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) mit dem Vortrag zum Thema "Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile in Russland“ aufgetreten.
Der Vortrag wurde aufgrund des Artikels von Oleg Mosgo in Kooperation mit Maria Belova vorbereitet. In diesem Artikel haben die Autoren die Frage über die Anerkennung und Vollstreckung der Urteile ausländischer Staatsgerichte in Russland (darunter auch aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit und der internationalen Höflichkeit) erörtert, was wegen des Fehlens einer universellen Rechtsquelle in Russland von besonderem Interesse ist. Außerdem werden im Artikel die relevanten Quellen des internationalen Rechts sowie die Rechtspraxis in verschiedenen Ländern analysiert.
Man erwartet die Publikation des Artikels in drei Sprachen –Russisch, Deutsch und Englisch – in den führenden juristischen Medien. Über die Details wird es zusätzlich mitgeteilt.
Alle Newsletter von Mosgo & Partner und Updates sind auf unserer Webseite und in LinkedIn verfügbar.
Dieser Newsletter ist keine anwaltliche Rechtsberatung; er ist ausschließlich für informationelle und Bildungszwecke vorgesehen. „Mosgo & Partner“ übernimmt keine Haftung für Folgen der Verwendung der in diesem Newsletter enthaltenen Informationen ohne spezielle professionelle Beratung.
© Mosgo & Partner. Moskau, 2018.