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30.03.2018
Neuregelung bzgl. sanitärer Schutzzonen
30.03.2018

Neuregelung bzgl. sanitärer Schutzzonen

Die rechtliche Regelung von sanitären Schutzzonen (SSZ) war bislang mangelhaft und unvollständig. Die Definition einer sanitären Schutzzone, ihre Bedingungen, Klassifikation und Beschränkungen legen die sanitär-epidemiologische Regelungen1 (SanPin) fest.

Da die SanPin nicht rechtlicher, sondern technischer Natur sind, umfassen sie eine Reihe wichtiger rechtlicher Aspekte nicht. Das SSZ-Genehmigungsverfahren war bislang nicht einheitlich geregelt: Für einige Objekte bedurfte es einer formellen Genehmigung, für andere wiederum existierten SSZ bereits von Gesetzes wegen(„annähernde SSZ“). Ein anderes Beispiel für die lückenhafte Regelung ist das SSZ-Änderungsverfahren: Die SSZ-Grenzen konnte man nur reduzieren oder ändern nach erfolgter Einwilligung durch den Eigentümer der gefährlichen Anlage.

Am 15. März 2018 tritt die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 03.03.2018 No. 222 „Über die Verabschiedung der Regeln über die Einrichtung von sanitären Schutzzonen und die Benutzung der Grundstücke in den Grenzen der sanitären Schutzzonen“2 (nachstehend – „die Verordnung“) in Kraft. Sie regelt eine Reihe wesentlicher Fragen, die bisher nicht geregelt waren.

1. WAS VERSTEHT MAN UNTER EINER SANITÄREN SCHUTZZONE?

Sanitäre Schutzzonen werden sowohl für bestehende als auch für geplante (künftige) Bauvorhaben eingerichtet, die eine chemische, physikalische oder biologische Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen haben ("gefährliche Anlagen"). SSZ werden von dem Föderalen Dienst für die Aufsicht auf dem Gebiet des Schutzes der Verbraucherrechte und des Wohlergehens des Menschen (Rospotrebnadzor) für jeden konkreten Fall genehmigt.

Die Genehmigung einer SSZ beschränktdie Benutzung der Grundstücke. Folgende Benutzung der Grundstücke in den Grenzen der sanitären Schutzzone ist gesperrt:

  • Die Errichtung von Wohngebäuden, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen, Außensportanlagen, Freizeit- und Erholungseinrichtungen für Kinder, Erholungszonen und Zonen für Gartenarbeiten;

  • Die Errichtung von Einrichtungen für die Herstellung und Lagerung von Arzneimitteln, Einrichtungen der Lebensmittelindustrie, Großhandelslagern für Lebensmittelrohstoffe und Lebensmittelprodukte, Wasserversorgungsanlagen für die Aufbereitung und Lagerung von Trinkwasser, Nutzung von Land für die Produktion, Lagerung und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten, wenn die Einwirkung eines gefährlichen Objekts zur Beeinträchtigung der Qualität und Sicherheit solcher Produkten führt.

2. ÄNDERUNG DER SSZ: ZUSTIMMUNG DER EIGENTÜMER ENTFÄLLT

Die SSZ-Grenzänderung war bisher auf Initiative Dritter (Besitzer benachbarter Grundstücke, Behörden, Einzelpersonen usw.) ohne Zustimmung des Eigentümers der gefährlichen Anlage nicht möglich. Gemäß der Neuregelung sind nun alle Personen und Behörden, die nicht Eigentümer der gefährlichen Anlage sind, berechtigt, hinter der Anlagenkontur Messungen der Atmosphärenluft durchzuführen und einen Antrag auf Änderung der SSZ zu stellen. Eine Einwilligung des Eigentümers der gefährlichen Anlage ist nicht notwendig.

Jede Person kann eine Änderung oder Beendigung der SSZ ohne die Einwilligung des Eigentümers der gefährlichen Anlage einleiten.

Die Verordnung setzt auch fest, dass die Besitzer benachbarter Grundstücke berechtigt sind, im Falle der Einrichtung oder Änderung von SSZ, Schadensersatz zu verlangen.

3. GENEHMIGUNG EINER SSZ

Die Bauführer müssen einen Antrag auf Einrichtung oder Änderung einer SSZ mindestens 30 Tage vor dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung einreichen. Die neue Verordnung sieht eine ständige Interaktion zwischen dem Rospotrebnadzor und den für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständigen Behörden vor.

Ein Antrag auf Einrichtung, Änderung oder Beendigung einer SSZ wird innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Antragsformulare werden von Rospotrebnadzor genehmigt.

Sanitäre Schutzzonen sind in das einheitliche staatliche Register für Immobilien einzutragen.

Rospotrebnadzor sendet eine Kopie der Entscheidung über die Einrichtung, Änderung oder Beendigung einer konkreten SSZ an das einheitliche staatliche Register für Immobilien (EGRN). Die SSZ gilt ab dem Datum der Eintragung in das EGRN als eingerichtet. Erst mit diesem Datum gelten die SSZ-Beschränkungen gegenüber Dritten. Die neue Regelung ändert die bisherige Regelung wesentlich: Früher wurden SSZ nicht in das EGRN eingetragen.

4. ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Eigentümer bestehender gefährlicher Anlagen, für die eine SSZ zuvor nicht eingerichtet war, sowie Bauherren, die bereits eine Baugenehmigung erhalten haben, müssen ebenfalls eine sanitäre Schutzzone beantragen. Bestehende gefährliche Anlagen sind zusätzlich verpflichtet, Messungen der Atmosphärenluft durchzuführen.

Die Frist für die Einreichung solcher Anträge beträgt 1 (ein) Jahr: Die SSZ sollte vor dem 15. März 2019 in das EGRN eingetragen werden. 2019.

5. GRUNDSTEUER

Es wird darauf hingewiesen, dass SSZ bis zum 01. Januar 2006 der Grundsteuer unterlagen. Die Neueinführung von 2018 kann als erster Schritt zu einer Wiederherstellung der Besteuerung von SSZ gedeutet werden. Denn es wird für den Staat einfacher werden, die Abführung einer solchen Steuer zu sichern, da Informationen über die SSZ nun in das EGRN eingetragen werden. Diese Umstände sind von Industrieunternehmen bei der Bestimmung der Größe der SSZ zu berücksichtigen.

Dies sind jedoch lediglich Annahmen. Offiziellen Informationen zu einer SSZ-Steuer gibt es noch nicht.

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© Mosgo & Partner. Moskau, 2018.



1Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 03.03.2018 No. 222 „Über die Verabschiedung der Regeln über die Einrichtung von sanitären Schutzzonen und die Benutzung der Grundstücken in den Grenzen der sanitären Schutzzonen“.

Materialien zum Artikel
pdf SPZ_2018-04-09-DE 372Kb
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