Seit dem 1. September 2014 sieht die russische Gesetzgebung vor, dass in einem Unternehmen mehrere Generaldirektoren bestellt werden können. Mit anderen Worten: Das in Europa weit verbreitete "Vier-Augen-Prinzip" der Unternehmensführung kann nun auch in russischen Unternehmen fast äquivalent angewendet werden, wenn auch mit einigen Besonderheiten.