Eine der Funktionen der GmbH und AG ist die Beschränkung der Haftung ihrer Gründer auf die Höhe der Stammkapitaleinlagen, welche sie an die Firma geleistet haben. In einigen Fällen funktioniert aber diese Einschränkung nicht mehr und die Gesellschafter (Gründer, Aktionäre) sowie der Geschäftsführer und andere Personen, welche die Schuldnerfirma kontrollieren, haften für die Schulden dieser Firma.